Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind immer Teil eines Ökosystems. Ein Gemüsefeld steht also in einer Beziehung zu seiner Umgebung, in der auch Schädlinge, Unkrautsamen oder gar Krankheiten lauern. Fühlt sich ein Schädling in einer Kultur wohl, dann ist so ein Feld mit lauter gleichen Gemüsesorten natürlich ein gefundenes Fressen. Er vermehrt sich explosionsartig und kann zu grossen Verlusten in der Kultur führen. Das Gleiche trifft bei Pflanzenkrankheiten zu. Der Gemüseproduzent greift mit technischen Massnahmen vorbeugend ein. In dem er beispielsweise schädlingsresistente Sorten verwendet oder eine Fruchtfolge einhält um das Verschleppen von Krankheiten auf die Folgekultur zu verhindern.
Trotz allen vorbeugenden Massnahmen gehören Schädlinge und Pflanzenkrankheiten zum Alltag im Gemüseanbau. Auch Unkraut macht sich schnell breit zwischen den Reihen. Deshalb sind die Gemüseproduzenten auf die Hilfe von Pflanzenschutzmitteln angewiesen. Zum Einsatz kommen sie aber erst, wenn ein Schaden im Feld erkannt wird und eine bestimmte Befallzahl überschritten wird. Die Auswahl und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegen detaillierten Vorschriften und Einschränkungen. Oberste Zulassungsbehörde ist das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Das BLW erlaubt den Einsatz eines Pflanzenschutzmittels erst, wenn es ein aufwändiges Prüf- und Beurteilungsverfahren durchlaufen hat. Jeder Einsatz eines Pflanzenschutzmittels auf einem Betrieb muss in einem Journal aufgezeichnet und bei den regelmässig durchgeführten Kontrollen vorgewiesen werden.
Mit Schädlingen und Pflanzenkrankheiten hat übrigens auch der biologische Gemüsebau zu kämpfen. Die verwendeten natürlichen Pflanzenschutzmittel sind im Biolandbau auf einer separaten Hilfsmittelliste aufgeführt. Im Biolandbau wird mehr zu mechanischen Bekämpfungsmassnahmen gegriffen – zum Beispiel Hacken zwischen den Reihen –, was die Produktion aber tendenziell verteuert.
Bundesamt für Landwirtschaft (Pflanzenschutzmittel)