Gemäss AMS-Dachreglement zur Marke Suisse Garantie müssen pflanzliche Produkte aus dem Anbau von gentechnisch nicht veränderten Pflanzen stammen. Folgende Firmen garantieren in ihrer Branchenvereinbarung mit dem Verband der schweiz. Gemüseproduzenten, dass alle Lieferungen von Saat- und Pflanzgut ohne gentechnisch veränderte Organismen sind.