Die Gemüseproduzenten sind Teil der Landwirtschaft. Ihre Betriebe stehen also grösstenteils in der Landwirtschaftszone. Das Raumplanungsgesetz sieht diese vor, um Kulturland vor dem starken Siedlungsdruck zu schützen: In der Schweiz wird pro Sekunde ein Quadratmeter Land überbaut. Entsprechend hoch sind die zu erfüllenden Auflagen für Neubauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone. Die Gemüseproduzenten anerkennen die hochgesteckten gesetzlichen Ziele, sind aber trotzdem darauf angewiesen, dass sie ihre Betriebe an die Anforderungen der Zeit anpassen können. Auch um im Wettbewerb bestehen zu können – gerade im Zusammenhang mit der diskutierten Öffnung der Märkte gegenüber dem Ausland. Dazu gehören zum Beispiel moderne Gewächshäuser, Aufbereitungs- und Verarbeitungsanlagen oder Kühl- und Lagerräume. Der Gemüsebau ist zudem arbeitsintensiv und verlangt deshalb anständige Unterkünfte für das Personal. Das Korsett des Raumplanungsgesetzes (RPG) respektive der Raumplanungsverordnung (RPV) ist in den Augen der Gemüseproduzenten zu eng und hindert die Branche daran, sich zu entwickeln, so wie es der Markt eigentlich verlangt. Besonders kritisiert wird dabei die im Gesetz festgelegte Definition der so genannten Inneren Aufstockung: Dabei darf die bodenunabhängig bewirtschaftete Fläche (z. B. Gewächshäuser) nicht mehr als 35 Prozent der gesamten Anbauflächen betragen und ist zusätzlich auf maximal 5000 Quadratmeter pro Betrieb begrenzt.
Das Gesetz sieht seit dem Jahr 2000 die Möglichkeit der Schaffung von so genannten „Intensivlandwirtschaftszonen“ für die bodenunabhängige Produktion vor, die über die „Innere Aufstockung“ hinausgehen. Die Flächen müssen von den Kantonen in einem Planungsverfahren freigegeben werden. Die zu erfüllenden Anforderungen sind streng und unterliegen den demokratischen Bewilligungsverfahren in den Gemeinden. Die Anzahl von solchen Flächen ist entsprechend gering, im Kanton Aargau beispielsweise lag sie acht Jahre nach der Einführung der Gesetzespassage im Bereich von weniger als einer Promille aller Landwirtschaftszonen.
Als Zulassungsbehörden bei Baubewilligungen amten jeweils die Gemeinden. Ein Baubewilligungsverfahren für ein Gewächshaus oder eine Lagerhalle dauert je nach Region deshalb ein paar Wochen bis zu einigen Jahren. Die ungleichen Bedingungen sorgen zwischen den Gemüseregionen für Wettbewerbsverzerrungen.
Wie geht es weiter mit der Raumplanung?Geplant war ursprünglich, dass das aktuelle Gesetz durch ein neues Raumentwicklungsgesetz ersetzt wird. Das Unterfangen scheiterte aber bereits im Vorfeld im Vernehmlassungsverfahren. Nun hat man sich dafür entschieden, das bisherige Raumplanungsgesetz einer Gesamtrevision zu unterziehen.
Die Gemüsebranche fordert dabei insbesondere:
- Keine Verschärfung gegenüber der jetzigen Gesetzgebung
- Landwirtschaftszone muss beibehalten werden
- Wald darf nicht als unantastbar gelten
- Der Begriff Hors-sol soll aus den Gesetzestexten verschwinden
- Abschaffung der 35-Prozent-Regel bei der Inneren Aufstockung
Bundesgesetz über die Raumplanung RPGRaumplanungsverordnung RPV