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SwissGAP |
SUISSE GARANTIE |
ÖLN |
| Aktualität / Ausblick |
Aktuell
GLOBALGAP wird im Jahre 2010 einen neuen Standart aufschalten.
Agrosolution veröffentlicht auf seiner Homepage die Neuheiten.
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Aktuell
Firmen mit Lieferungen von Saat-&Pflanzgut ohne GVO
Folgende Firmen garantieren in ihrer Branchenvereinbarung mit dem Verband der schweiz. Gemüseproduzenten, dass alle Lieferungen von Saat- und Pflanzgut ohne gentechnisch veränderte Organismen sind:
Liste GVO
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Aktuell
- Das BLW möchte das Direktzahlungsystem weiterentwickeln. Ein zentrales Element des Berichts bildet die Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die Definition konkreter Ziele für jede dieser Leistungen.
- Bodenanalyse: Das BLW hat die Wasserextraktanalyse im Gemüsebau anerkannt. Dieses ermöglicht heute, die best geeignete Bodenanalysenmethode, je nach Bodenart.
- Pauschaldeklaration: Ab 1.10.2010, sind Betriebe, die nur den Nettonährstoffbedarf düngen, von der Pflicht der Berücksichtigung von Bodenanalysen befreit. In solchen Fällen, ist die Berücksichtigung der Korrekturfaktoren der Bodenanalysen nicht mehr notwendig.
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| Allgemeine Informationen |
SwissGAP in ein paar Worten
SwissGAP ist ein Produktionstandart, der die gute Agrarpraxis vom Feld bis zum Konsument definiert. Er garantiert dem Konsument eine hohe Lebensmittelsicherheit. Als Benchmarking von GLOBALGAP, berücksichtigt SwissGAP die Schweizer Besonderheiten, und die bestehenden Anforderungen, wie zum Beispiel ÖLN-Anforderungen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf folgender Webseite: www.swissgap.ch
Organisation: Verein SwissGAP
- SwissGAP ist ein Verein mit dem Ziel, den GLOBALGAP-Standard in der Schweiz unter Berücksichtigung der speziellen Schweizer Strukturen einzuführen und umzusetzen.
- Vereinsmitglieder sind die Branchenverbände Swisscofel, VSGP, SOV, Swisspatat und Jardin Suisse, daneben noch IP SUISSE und Bio Suisse. Informationen über Organisation, Mitglieder und Statuten sind auf folgendem Link zu finden: www.swissgap.ch
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SUISSE GARANTIE: eine Garantiemarke
Produkte mit dem Herkunftszeichen SUISSE GARANTIE müssen:
- in der Schweiz hergestellt und verarbeitet sein (inbegriffen sind das Fürstentum Liechtenstein, die Freizone Genf sowie die in der schweizerischen Gesetzgebung bzw. in Staatsverträgen geregelten Grenzzonen)
- ohne gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere produziert sein
- von umweltschonend arbeitenden Betrieben stammen (ÖLN)
- Produkte mit dem Herkunftszeichen SUISSE GARANTIE werden über die gesamte Produktionskette strikte kontrolliert
Organisation: Agro-Marketing-Suisse (AMS)
Die AMS Agro-Marketing Suisse ist die Vereinigung der landwirtschaftlichen Branchenorganisationen der Schweiz. Sie fördert durch geeignete Informations- und Marketingmassnahmen den Absatz einheimischer Nahrungsmittel.
AMS ist der Besitzer der Gartiemarke SUISSE GARANTIE.
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ÖLN und Direktzahlungen
Direktzahlungen sind ein zentraler Bestandsteil der Agrarpolitik. Gemeinwirtschaftliche Leistungen der Landwirtschaft sind eine Bedingung der Direktzahlungen: der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN). Die Direktzahlungsverordnung sieht für die Fruchtfolge, den Bodenschutz und die Düngung branchenspezifische Regelungen vor.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: www.blw.admin.ch
Organisation
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| Anmeldung & Abläufe |
Anmeldung
Anmeldedokumente: • Anmeldeformular für SUISSE GARANTIE und SwissGAP • Kulturen und Kulturflächen (für Anbau) • Registrierte Produkte (für Vermarktung) • Gebührenreglement
Sie können alle ausgefüllten Formulare an folgende Adresse retournieren: Agrosolution SA, Rütti 5, 3052 Zollikofen oder on-line.
Kosten
Die Anmeldung können Sie natürlich auch via Internet vornehmen und so Anmeldegebühren sparen. Online finden Sie alle nötigen Unterlagen für die Anmeldung, sowie das Gebührenreglement von SwissGAP.
1. Inspektion und Kontrollrhythmus
Die erste Inspektion erfolgt in der Regel innerhalb von 12 Monaten, spätestens aber bis Ende des folgenden Kalenderjahres nach der Anmeldung. 3 Monate Aufzeichnungen müssen vorhanden sein.
Kontrollrhythmus auf Stufe Produktion: Erfüllt der Produzent anlässlich der Inspektion sämtliche Anforderungen, so müssen die nächsten internen Inspektionen mindestens einmal alle drei Jahre erfolgen. Werden bei der ersten oder bei einer folgenden Inspektion nicht alle SwissGAP Anforderungen gemäss Reglement eingehalten, so wird der Produzent im nächsten Jahr erneut kontrolliert.
Kontrollrhythmus auf Stufe Vermarkter: Die Vermarkter werden jährlich kontrolliert.
Stichprobenkontrolle: Es wird eine Mindestanzahl an Stichproben festgelegt, die auf der Quadratwurzel der Anzahl angemeldeter Produktionsbetriebe basiert. Nach Berechnung der Quadratwurzel werden die Betriebe unterteilt auf Betriebe mit geschütztem Anbau, Freiland und Dauerkulturen.
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Anmeldung
Anmeldedokumente: • Anmeldeformular für SUISSE GARANTIE und SwissGAP • Kulturen und Kulturflächen (für Anbau) • Registrierte Produkte (für Vermarktung) • Gebührenreglement
Sie können alle ausgefüllten Formulare an folgende Adresse retournieren: Agrosolution SA, Rütti 5, 3052 Zollikofen oder on-line.
Kosten
1. Inspektion und Kontrollrhythmus
Die erste Inspektion erfolgt in der Regel innerhalb von 12 Monaten, spätestens aber bis Ende des folgenden Kalenderjahres nach der Anmeldung.
Kontrollrhythmus auf Stufe Produktion: Erfüllt der Produzent anlässlich der Inspektion sämtliche Anforderungen, so ist der Betrieb anerkannt und können die nächsten Inspektionen im gleichen Rhythmus wie die PER-Kontrolle stattfinden. Werden bei der ersten oder bei einer folgenden Inspektion nicht alle SUISSE GARANTIE-Anforderungen eingehalten, so wird der Produzent im nächsten Jahr erneut kontrolliert.
Kontrollrhythmus auf Stufe Vermarkter: Die Vermarkter werden jährlich kontrolliert.
Stichprobenkontrolle: Zusätzliche Stichprobenkontrollen sind möglich.
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Anmeldung
Das Gesuch ist bei der vom Wohnsitzkanton bezeichneten Behörde zwischen dem 15. April und 15. Mai einzureichen. Die Anmeldung ist bis 31. August des Vorjahres erforderlich (für Bio und ÖLN).
Kontrollrhythmus
Die ÖLN werden minimal alle 4 Jahren kontrolliert. Der Betrieb, der die ÖLN-Anforderungen bei einer Kontrolle nicht erfüllt, wird im Jahr darauf erneut kontrolliert.
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| Betriebe |
Liste anerkannter und zertifizierter Betriebe
Agrosolution veröffentlicht folgende Listen:
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Liste anerkannter und zertifizierter Betriebe
Agrosolution veröffentlicht folgende Liste:
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| Definitionen |
Wer ist Produzent? Wer ist Vermarkter?
SwissGAP unterscheidet folgende Begriffe:
- Produzenten = die Urproduktionsbetriebe
- Vermarkter = die Betriebe, die direkt den Grossverteiler beliefern.
Anerkennung und Zertifizierung SwissGAP
Je nachdem, ob Sie Produzent oder Vermarkter sind, wird Ihr Betrieb entweder anerkannt oder zertifiziert. Die SwissGAP-Zertifizierung erfolgt auf Stufe Vermarkter. Die Produktionsbetriebe werden bei erfolgreichem Ergebnis der Inspektion als „SwissGAP-anerkannte Betriebe“ gelistet.
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Wer ist Produzent? Wer ist Vermarkter?
SUISSE GARANTIE unterscheidet folgende Begriffe: - Produzenten= Betriebe der ersten Produktionsstufe, die Früchte, Gemüse oder Kartoffeln anbauen und diese ev. aufbereiteen, sortieren oder bearbeiten
- Vermarkter = Betrieb, der Produkte mit dem Herkunftszeichen SUISSE GARANTIE kennzeichnet (Garantiemarke). Es kann Ware angebaut, beschafft, sortiert, aufbereitet, verarbeitet, gekennzeichnet und vermarktet werden.
Anerkennung und Zertifizierung SUISSE GARANTIE
Auf der ersten Produktionsstufe (Anbau-/Produktionsbetriebe) finden in der Regel Inspektionen statt. In diesen Betrieben wird nicht zertifiziert, sondern anerkannt, sofern das Logo nicht verwendet wird. Betriebe, die die Garantiemarke SUISSE GARANTIE verwenden möchten, müssen zertifiziert werden und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen.
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PER und überbetriebliche Zusammenarbeit
Der Kanton kann bewilligen, dass der ökologische Leistungsnachweis oder Teile davon von mehreren Betrieben gemeinsam erbracht werden, wenn die Betriebszentren der beteiligten Betriebe innerhalb einer Fahrdistanz von 15 km liegen und die Zusammenarbeit vertraglich geregelt ist. Zudem gelten weitere Einschränkungen (siehe DZV, Art. 12).
Flächentausch
Der Flächentausch ist nur unter Betrieben zugelassen, die sich für den ÖLN angemeldet haben.
Unter Flächentausch wird der Tausch (Abtretung) des Hauptnutzens oder des ganzjährigen Nutzens mit einem anderen Betrieb verstanden. Nur der Betrieb mit dem Hauptnutzen darf die Fläche im kantonalen Flächenerhebungsformular deklarieren und so Direktzahlungen beantragen. Pro Jahr darf eine Fläche nur einmal und nur von einem Betrieb deklariert werden.
Unter Kurzpacht wird der Nebennutzen, das heisst das kurzfristige Mieten von Parzellen verstanden. Der Besitzer bleibt der Hauptbewirtschafter dieser Fläche und kann die Direktzahlungen beantragen. Da er die Hauptnutzung der Parzelle behält, soll er diese im Flächenformular anmelden. Zu diesem Thema hat das BLW eine Weisung herausgeben:
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| Kennzeichung |
Anerkennung, Zertifikat, Logo
Das SwissGAP-Logo ist beim schweizerischen Amt für geistiges Eigentum registriert und damit geschützt. Wer kann das Logo benutzen, wie und wo? Das Logoreglement beantwortet all diese Fragen.
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Produzenten- / Vermarkteretikette
SUISSE GARANTIE ist ein Herkunftzeichen, dessen Nutzung strikt kontrolliert wird. Die Etiketierung auf Stufe Produktion und Vermarkter soll gemäss Gestaltungsmanual konform sein.
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| Kontrollorgane |
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
Produktionsbetriebe werden von Inspektionstellen kontrolliert. Es handelt sich dabei in der Regel um die kantonalen Inspektionsdienste, die auch den ÖLN kontrollieren.
Die Vermarkter können freiwillig eine der SwissGAP-anerkannten Zertifizierungsstellen auswählen.
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Inspektions- und Zertifizierungsstellen
Produktionsbetriebe werden von Inspektionstellen kontrolliert, die von der technischen Kommission der AMS anerkannt sind.
Die Wahl der Zertifizierungsstelle steht den interessierten Betrieben frei. Voraussetzung ist jedoch, dass die Stelle von der AMS für den betreffenden Bereich zugelassen ist. Zur Zeit sind folgende Zertifizierungsstellen zugelassen.
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Inspektionsstellen
Labors für ÖLN-Bodenuntersuchungen
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| Reglemente & Anforderungen |
Reglemente
Auf der Webseite von Agrosolution befinden sich folgende technische Unterlagen : - Inspektions- und Zertifizierungskonzept SwissGAP - Sanktionsreglement SwissGAP - Reglement Verwendung Logo
Anforderungen
Die Anforderungen von SwissGAP und SUISSE GARANTIE setzen sich aus drei Arten von Kontrollpunkten zusammen: - kritische Muss-Kriterien (major must): 100% aller für den Betrieb relevanten Kontrollpunke müssen erfüllt sein - nicht kritische Muss-Kriterien (minor must): 95% aller für den Betrieb relevanten Kontrollpunke müssen erfüllt sein - Empfehlungen: keine Mindestanforderung zur Erfüllung festgelegt
An Hand der Informationen, die Sie bei der Anmeldung eingeben, wird eine Checkliste automatisch generiert.
Eine betriebsinterne Selbstkontrolle, basierend auf der eigenen Checkliste, soll jedes Jahr für SwissGAP durchgeführt werden und für die Kontrolle verfügbar sein.
Rückstandsmonitoring
Ein zentraler Punkt in den Anforderungen des Standards SwissGAP FGK ist das Rückstandsmonitoring. Damit leistet SwissGAP einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Die Umsetzung erfolgt auf Stufe Vermarkter, liegt also in der Hand der zertifizierten Betriebe.
Das Analysenkonzept sowie Informationen über die anerkannte Labors finden Sie hier.
Kontrollhandbuch SwissGAP
Das Kontrollhandbuch macht Ergänzungen und Präzisierungen, wo diese für die Kontrolle nötig sind. Es ist für SUISSE GARANTIE und SwissGAP gültig und wird laufend anhand von Kontrollerfahrungen sowie neuen Rahmenbedingungen aktualisiert.
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Reglemente
Auf folgender Webseite von SUISSE GARANTIE befinden sich folgende technische Unterlagen:
Anforderungen
Die Anforderungen von SwissGAP und SUISSE GARANTIE setzen sich aus drei Arten von Kontrollpunkten zusammen.
- kritische Muss-Kriterien (major must): 100% aller für den Betrieb relevanten Kontrollpunke müssen erfüllt sein
- nicht kritische Muss-Kriterien (minor must): 95% aller für den Betrieb relevanten Kontrollpunke müssen erfüllt sein
- Empfehlungen: keine Mindestanforderung zur Erfüllung festgelegt
An Hand der Informationen, die Sie bei der Anmeldung eingeben, wird eine Checkliste automatisch generiert.
Kontrollschema
Das Kontrollschema finden Sie hier.
Kontrollhandbuch SUISSE GARANTIE
Das Kontrollhandbuch mach Ergänzungen und Präzisierungen, wo diese für die Kontrolle nötig sind. Es ist für SUISSE GARANTIE und SwissGAP gültig und wird laufend anhand von Kontrollerfahrungen sowie neuen Rahmenbedingungen aktualisiert.
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Reglemente und ÖLN-Anforderungen im Gemüsebau
- Pflanzenschutz: In DATAphyto, der Datenbank für Pflanzenschutzmittel im Gemüsebau, finden Sie die aktuell bewilligten Pflanzenschutzmittel für die verschiedenen Gemüsekulturen.
ÖLN Richtlinien
Die ÖLN-Richtlinien sind für die Romandie innerhalb der PIOCH zusammengefasst und für die Deutschschweiz und Tessin innerhalb der KIP.
Aufzeichnungen
Der Bewirtschafter muss regelmässig Aufzeichnungen führen. Diese müssen die Betriebsabläufe nachvollziehbar darstellen. Sie sind mindestens sechs Jahre (Fruchtfolge: 7 Jahre) aufzubewahren. Die folgenden Angaben müssen insbesondere darin enthalten sein:
- Betriebsfläche, landwirtschaftliche Nutzfläche, Parzellenplan und Parzellenverzeichnis
- Angaben über die Kulturen, die Fruchtfolge, die Bodenbearbeitung, die Düngung, den Pflanzenschutz und die Erntedaten
- Die zur Berechnung der Nährstoffbilanz notwendigen Unterlagen
- Weitere Aufzeichnungen, sofern diese zweckdienlich sind.
Für diese Aufzeichnungen können Sie die Formulare verwenden, die Sie auf der Webseite der Agrosolution beziehen können:
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| Sanktionen |
Sanktionsreglement SwissGAP und Rückstandsmonitoring
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Sanktionsreglement SUISSE GARANTIE
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Kürzungsrichtlinien der Direktzahlung
In der ebenfalls auf der Webseite des Bundesamtes für Landwirtschaft publizierten Kürzungsrichtlinie der Kantone (pdf) ist festgehalten in welchem Masse die Direktzahlungen bei nicht-Erfüllung der ÖLN-Anforderungen gekürzt werden.
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