Aktuell:
Seit 2009 läuft die letzte Ausbildung zum Gemüsegärtnermeister / zur GemüsegärtnermeisterIn nach altem Recht. Die Kandidaten und Kandidatinnen werden im Herbst - Winter 2012 / 2013 die Diplomprüfung ablegen.
Der VSGP kümmert sich zurzeit in Zusammenarbeit mit der OdA (Organisation der Arbeitswelt) AgriAliForm um die Reformarbeiten zur neuen höheren Berufsbildung. Neu wird es wieder ein 2-stufiges Modell (Berufsprüfung und Meisterprüfung) geben. Diese Ausbildung soll ab 2013 zur Verfügung stehen - somit gerade rechtzeitig für die ersten erfolgreichen Absolventen der neuen Grundbildung als GemüsegärtnerIn (EFZ).
Informationen zur Meisterprüfung nach altem Recht:
Zur Erwerbung des Diplomes als GemüsegärtnermeisterIn müssen die KandidatInnen den Nachweis erbringen, dass sie die notwendigen und umfassenden Kenntnisse besitzen, um einen Gemüsebaubetrieb selbständig zu planen, zu organisieren und zu leiten.
Die Weiterbildung zur Gemüsegärtnermeisterin / zum Gemüsegärtnermeister erfolgt berufsbegleitend.
Dauer der Weiterbildung:
- Ca. 3.5 Jahre
Voraussetzungen:
- Fähigkeitszeugnis als GemüsegärtnerIn oder mindestens gleichwertige Ausbildung
- Mindestalter 25 Jahre (im Jahr der Diplomprüfung)
- Mindestens dreijährige praktische Tätigkeit auf einem Gemüsebaubetrieb (im Gemüsebau)
Theoretische Ausbildung:
- Erfolgreicher Abschluss von mindestens 4 produktions- und 5 betriebswirtschaftlichen Modulen
Diplomprüfung:
- Analyse eines vorgegebenen Betriebes (schriftliche Prüfung)
- Diplomarbeit: Betriebsplanung des eigenen oder eines zugewiesenen Betriebes
BIZ-Info GemüsegärtnermeisterIn
Reglement GemüsegärtnermeisterIn
Weisungen GemüsegärtnermeisterIn.
Links zu den Berufsbildungszentren:
- Berufsbildungszentrum Wädenswil